Beim Um- und Neubau galt es vor allem, die Anlagen nach den geltenden Brandschutznormen zu errichten bzw. die Bestandskonstruktionen entsprechend zu ertüchtigen.
Was für die Gewerkschaften als ein Vertragswerk von grundsätzlicher Bedeutung für den Wandel im Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit galt, war für die Unternehmer ein Not- und Zweckbündnis.