Es wird nicht der Stand der tatsächlichen Integration erhoben, der über andere Indikatoren (Heiratsverhalten, Erwerbsbeteiligung, Durchschnittseinkommen etc.) gemessen werden kann.
Seit dem Jahr 2007 wird daher für die Ausbildung an der HfPV von anderen Dienstherren nur noch eine Pauschalgebühr in Höhe von 3.000 € pro Teilnehmer für die dreijährige Studiendauer erhoben.
Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter „Sozialbeitrag“ erhoben, der den Studentenwerken für ihre Aufgaben zufließt.
00315 … in die Speziallager überstellt werden, erfolgt in einem Sonderverfahren, gegen sie wird keine Anklage erhoben, und Ermittlungsunterlagen, wie sie die Strafprozessordnung vorsieht, gibt es nicht.