Gegen die Entscheide des Appellationshofes kann eine Beschwerde beim Kassationshof in vereinigten Kammern eingereicht werden, der nicht über die Sache selbst erkennt.
Es gehe auch um eine Kultur, die entscheide, dass manche Stimmen wichtiger als andere seien, auch wenn diese Stimmen „wandelnden Bügelfalten“ gehörten.