Zu den Sonstigen Einkünften gehören steuerrechtlich Privatrenten, teilweise die Versorgungssysteme der betrieblichen Altersversorgung und die gesetzlichen Renten.
Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung bestimmt, dass sich die Bemessungsgrundlage des Ertragsanteils einer Privatrente bei Rentenbeginn seit 2005 beispielsweise bei einem 65-Jährigen auf 18 % der Gesamtrente gründet.