Die Regelbetrag-Verordnung galt seit dem Kindschaftsreformgesetz 1998; ihre Vorgängerin war die seit 1970 gültige Regelunterhalt-Verordnung, die damals allerdings nur für den Unterhalt nichtehelicher Kinder galt.
Seit 1917 gehört zum Kloster eine Finca, deren Bewirtschaftung zum Unterhalt des Klosters beiträgt und den Nonnen erlaubt, Süßigkeiten zum Verkauf anzubieten.