Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
So konnten beispielsweise in einem Privilegium limitatum zusätzliche Förmlichkeiten vorgesehen werden (z. B. konnte Untertanen abverlangt werden, vor Einlegung einer Appellation bestimmte Eide zu schwören).
Die steifen Förmlichkeiten (Knickse, Verbeugungen,…) minimiert er weitestgehend, doch wenn vorhanden, dann werden sie eher in einer schlaksigen Art angedeutet als formvollendet ausgeführt.