Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Versäumt der haftpflichtige Anwalt es schuldhaft, steht dem Geschädigten ein Sekundäranspruch zu, der sich darauf richtet, so gestellt zu werden, als wäre die Verjährung des primären Schadensersatzanspruchs nicht eingetreten.
Dieser musste sich bei der Haftung des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis bei gefahrgeneigter Arbeit sein Betriebsrisiko anrechnen lassen und eine Kürzung seines Schadensersatzanspruchs hinnehmen.
Von dieser objektiven Haftung sind die Haftungsnormen zu unterscheiden, die ein Fehlverhalten des Schädigers zur Überwälzung eines Schadensersatzanspruchs zur Voraussetzung haben.