In wirtschaftlichem Zusammenhang sind Propagandisten (Propagator, Verkaufsförderer) Handlungsreisende, die zu Demonstrations- und Verkaufszwecken tätig sind.
Der Handelsreisende und Handlungsreisende dagegen gehören als Angestellte nicht zum Reisegewerbe, auch wenn sie zusammen mit dem Handelsvertreter als Absatzmittler gelten.
Einige der Verallgemeinerungen betrachten mehrere Handlungsreisende, während sich andere Varianten durch grundlegend veränderte Optimierungskriterien oder durch zusätzliche Nebenbedingungen von der klassischen Version unterscheiden.