Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Erfüllt ein Verhalten zwar äußerlich alle Merkmale eines gesetzlichen Straftatbestandes, bewegt sich aber innerhalb der üblichen, geschichtlich entwickelten Ordnung, liegt nach herrschender Meinung kein tatbestandsmäßiges Handlungsunrecht vor.