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nemački
Die Schutzbestimmung des Gesetzes lag im strafbewehrten Verbot der Folterung römischer Bürger oder freier Nichtbürger in einem gerichtlichen Ermittlungsverfahren.
1991, also im Jahr vor Inkrafttreten dieser Schutzbestimmung, waren noch 5500 Tiere (das war ein Zehntel der seinerzeit bekannten Population) in den Tierhandel gebracht worden.