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nemački
Die Anerkennung als gemeinnützig kann rückwirkend entzogen werden, wenn die Körperschaft einen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgt oder gemeinnütziges, gebundenes Vermögen zweckfremd verwendet (bis AO).
In der allgemeinen Wahrnehmung kommt es begrifflich aber zu allerlei Verzerrungen, da der Begriff aufgrund seiner Geläufigkeit oft zweckfremd instrumentalisiert wird.