Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Dort ist nämlich anerkannt, dass der Staat die Gesetzesbindung der Verwaltung (Vorrang des Gesetzes) nicht dadurch umgehen darf, dass er rechtlich selbständige Körperschaften zur Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt errichtet.