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nemački
Dabei wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen, nach denen zehntausende Folgeverfahren gegen untergeordnete Einzeltäter durchgeführt wurden, die unter deutscher Besatzung an Verbrechen verschiedener Art beteiligt waren.
In zwei Folgeverfahren wurden die Haftstrafen von demselben Gericht weiter abgemildert und schließlich nach dem Straffreiheitsgesetz von 1954 „wegen Befehlsnotstands“ ganz erlassen.