Bei einer mit der Kalibrierung verbundenen Feststellung, inwieweit ein Messgerät den festgelegten Vorschriften genügt, spricht man bei rechtlicher Kompetenz von Eichung gemäß einer Eichordnung.
Bestimmungen für Verbrauchszähler (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) werden in Eichordnungen und dazugehörenden Richtlinien für das Durchführen dieser Eichungen geregelt.