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nemački
Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes können die Erstattung der von ihnen für die Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung beantragen (Abs.
Die Umlage beträgt in Betrieben des Bauhauptgewerbes 2 % der umlagepflichtigen Bruttoentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer, in den Betrieben des Baunebengewerbes 1 %.