Primär richtet sich der Umfang des Schutzes nach den gesetzlichen Bestimmungen, darüber hinaus empfehlen sich zusätzliche warnende, klarstellende und der Nachweiserleichterung dienende Hinweise.
Die Haltung des kommentierenden Erzählers schwankt hierbei zwischen Mitleid, Hilfsbereitschaft und Sorge einerseits, warnende Vorausdeutungen, kühle Selbstbestätigung, Hohn und Sarkasmus andererseits.
Ähnliche Warnzeichen, wie zum Beispiel der vor der Missachtung des Fischfangverbots warnende „Fischstock“, existierten für andere Formen der Übertretung.
Warnende Hinweise darauf, dass ein gewaltsamer Umsturz drohe, wenn die Unterdrückung nicht beendet werde, sollten den auf Abwege geratenen Herrscher zur Einsicht bringen, dass er sein Verhalten ändern müsse.
Dies hatte zur Folge, dass entsprechende Wetterwarnungen erst zu einem Zeitpunkt ausgegeben werden konnten, an dem das Sturmfeld des Tiefs die zu warnende Region erreichte.