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Ist der Samenspender nicht der Ehemann oder Partner einer festgefügten Partnerschaft, wird das Verfahren auch als heterologe oder donogene Insemination bezeichnet.
Ist beispielsweise der Spender einer Samenspende nicht der Ehemann oder Partner einer festgefügten Partnerschaft, wird das Verfahren auch als heterologe Insemination bezeichnet.
Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind.