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nemački
Gesetzentwürfe können als Regierungsvorlagen, durch Initiativanträge (von mindestens fünf Landtagsabgeordneten unterstützt) oder durch Volksbegehren in den Landtag eingebracht werden.
Gesetzesinitiativen können von Abgeordneten (so genannte Initiativanträge) und Ausschüssen des Nationalrates, der Bundesregierung (so genannte Regierungsvorlagen), dem Bundesrat und mittels Volksbegehren von Staatsbürgern eingebracht werden.