Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften der Sozialversicherung ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
Das endgültige Durchschnittsentgelt wird festgelegt, indem das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer fortgeschrieben wird.