Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Da die Wahrunterstellung nur eine besondere gesetzliche Ausprägung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes (Im Zweifel für den Angeklagten) ist, ist diese subsidiär zur richterlichen Aufklärungspflicht des § 244 Abs.