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nemački
Daraus folgt, dass die Landesbanken nur so lange Mitglied im Sparkassen- und Giroverband sein können, wie sie tatsächlich die Aufgabe einer Sparkassenzentralbank wahrnehmen.
1 Verbandssatzung weist eine über den Begriff der Landesbank hinausgehende funktionale Komponente auf, denn er bezeichnet die Landesbanken speziell in ihrer Funktion als Sparkassenzentralbanken.
Sie trat als regionale Geschäftsbank mit überregionalem Spezialgeschäft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Funktion als Landesbank und Sparkassenzentralbank auf.