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nemački
Wichtige Beispiele für „goldene“ Sonderbefugnisse sind Zustimmungs-, Widerspruchs- und Vetorechte bei unternehmerischen Grundsatzentscheidungen (insbesondere Satzungsänderungen), z. B. Umwandlung oder Sitzverlegung, sowie beim Eintritt neuer Aktionäre.