Im Jahr 1951 wurde auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Vorständen der Eisen schaffenden Industrie und des Kohlenbergbaus verabschiedet (Montanmitbestimmung).
Ende der sechziger Jahre gab es verstärkte Überlegungen bei Parteien und Gewerkschaften, wie die Montanmitbestimmung oder eine ähnliche Regelung für die gesamte Wirtschaft verbindlich gemacht werden könnte.