Auch zwischen einem Anwalt am Ort des Mandanten und einem auswärtigen Verkehrsanwalt werden Untervollmachten eingesetzt, etwa damit der Verkehrsanwalt Gerichtstermine in entfernteren Städten wahrnehmen kann.
Sie ergeben sich aus dem Nichteinhalten von vorgegebenen Zeiteinheiten wie sie bei zeitlich festgelegten Terminen (etwa Arzttermine, Fahrpläne jeder Art, Gerichtstermine, Gesprächstermine, Stunden- oder Wochenpläne) vorgesehen sind.