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nemački
Im öffentlichen Dienst wurde 2005 ein Tarifvertrag für Auszubildende geschlossen, der in § 16a auch eine bedingte Übernahmeverpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers (Bund und Kommunen; für die Landesverwaltungen existieren vergleichbare Regelungen) enthält.
Eine konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht besteht allerdings nur, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereiterklärt hat oder sich die Übernahmeverpflichtung unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag ergibt.