Mit den neuen Gesetzen begann die staatliche Entrechtung, berufliche Ausgrenzung und wirtschaftliche Enteignung zahlreicher jüdischer Bürger, die mit ihren Angehörigen ab 1918 eingebürgert worden waren.
Als Zivilliste, in älteren Texten auch Civilliste, wird der jährliche Betrag bezeichnet, der einem Monarchen und seinen Angehörigen aus der Staatskasse gewährt wird.
Dann könne man sehen, dass der vermeintliche Wohltäter andere ausbeute, Untergebene mit Ungerechtigkeit und Grausamkeit schinde und mit seinen Angehörigen in Zank und Unfrieden lebe.
Zusätzlich kann oft der Verstorbene durch einen Kurbelmechanismus während der Aufbahrung angehoben werden, damit ihn die Angehörigen besser sehen können.
Weder ihre Angehörigen noch ihre Rechtsbeistände werden vorher vom Zeitpunkt der Hinrichtung informiert; auch die Verurteilten selbst erfahren erst wenige Minuten vorher davon.
Fast alle Angehörigen des Traungaus mussten Hausdurchsuchungen oder Einvernahmen über sich ergehen lassen, viele wurden in ihrer Existenz durch Entlassung oder die erzwungene Studienaufgabe bedroht.