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nemački
Den Betrieb führte – wie auch auf der anschließenden Liegnitz-Rawitscher Eisenbahn (LRE) – die Firma Lenz & Co. der Betriebsvertrag wurde 1931 verlängert und bestand ungekündigt bis Januar 1945.
Ein Arbeitnehmer kann bei ungekündigter Stellung vom Arbeitgeber ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse daran hat.
Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation darf vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden.