Der beauftragte Arzt (Konsiliarius oder Konsiliararzt) legt seine Empfehlungen zur Diagnostik oder Therapie meist schriftlich nieder, dieses Schriftstück wird als Konsiliarbericht bezeichnet.
Außerdem wird die Berufsausübung für diejenigen Ärzte – wie auch ihre Patienten – viel leichter, die als Konsiliararzt tätig sind oder ihre Privatpatienten selbst im Krankenhaus operieren.