Darunter ist eine invitatio ad offerendum zu verstehen, die allerdings individuell und nicht an einen unbestimmten Personenkreis („ad incertas personas“) gerichtet sein muss.
Eine Sache ist dann unbestellt, wenn der Verbraucher sie erhalten hat, ohne eine ihm zurechenbare Aufforderung – eine invitatio ad offerendum – abgegeben zu haben.