Nur staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker dürfen in der amtlichen Untersuchung Lebensmittel begutachten oder als freiberufliche Sachverständige, im Auftrag der Lebensmittelhersteller, von der amtlichen Lebensmittelüberwachung gezogene Gegenproben untersuchen.
Feuchtes Schweißen bedarf eines besonderen Schweißdrahtes und es werden bestimmte Ansprüche an die gesondert dafür ausgebildete und geprüfte Belegschaft gestellt.
Er gilt als bedeutender Toxikologe und derjenige Wissenschaftler, der geprüfte Grenzwerte für potentiell schädliche Stoffe lieferte, unterhalb derer körperfremde Stoffe keine Organismusschäden hervorrufen.
Voraussetzung: Erstausbildung zum/zur staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in und zwei Jahre Berufspraxis oder alternativ eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung im Berufsbild des/der Fachhauswirtschafter/in.