Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Grundlage jeden Beweisverfahrens ist, dass die zugrunde liegende Behauptung oder die festzustellende Tatsache beweisbedürftig ist und der Beweiserhebung kein Beweisverbot entgegensteht.
Vielmehr müssen auch bei einem Fehlen des Gegners jene Tatsachen von der klagenden Partei bewiesen werden, die das Gericht als beweisbedürftig einordnet.
Da das Argument Thesen enthält, die der Zielbehauptung inhaltlich ähneln, können Gegner und Zuhörer überzeugt werden, dass diese Thesen genauso beweisbedürftig wären.