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nemački
Das Prinzip betraf nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch die Freiberufler und Gewerbetreibende, die über nicht abzugsfähige Betriebsausgaben entsprechende Hinzurechnungen vornehmen mussten.
Umzugskostenerstattung sind auf Unternehmensseite typischerweise abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn der Umzug des Arbeitnehmers beruflich bedingt war.