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nemački
Die freiwillige Einbeziehung in die Veranlagung kann zum Beispiel Sinn haben, wenn die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags nachträglich zu Steuererstattungen führt, weil kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.