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nemački
Die Regelbetrag-Verordnung galt seit dem Kindschaftsreformgesetz 1998; ihre Vorgängerin war die seit 1970 gültige Regelunterhalt-Verordnung, die damals allerdings nur für den Unterhalt nichtehelicher Kinder galt.
Seit 1998 konnte man sich entscheiden, ob man für maximal 24 Monate den Regelbetrag beziehen wollte, oder aber das sogenannte budgetierte Erziehungsgeld für maximal zwölf Monate in größerer Höhe.