Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Innerhalb dieser Frist dürfen Kreditinstitute an den Pfändungsgläubiger nicht auszahlen – es sei denn, der Pfändungsschuldner erteilt diesbezüglich einen ausdrücklichen Auftrag, wie z. B. um die Pfändung zu beenden.
Grund für die Hinterlegung solcher Gelder ist meist, dass mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ergangen sind und der Drittschuldner sich nicht sicher ist, an welchen Pfändungsgläubiger er zu zahlen hat.