Miteigentums und Wohnungseigentums) und der Besitz vor sowie die beschränkten dinglichen Rechte, wie vor allem Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, Erbbaurecht, Erbpacht, Mobiliarpfand und als Grundpfandrechte das Nutzungspfand und die Hypothek.
Das Nutzungspfand ist ein Pfandrecht, bei dem der Pfandgläubiger das Pfand nicht nur zur Sicherung einer Forderung besitzt, sondern auch berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen.