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nemački
Eine Nichtleistungskondiktion ist nach dieser Theorie im Grundsatz nur dann möglich, wenn der Gegenstand dem Bereicherten von niemandem durch Leistung zugewendet worden ist, oder entsprechend den ausdrücklichen gesetzlichen Ausnahmen (Abs.
Sie besagt, dass in einem bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis eine Direktkondiktion aus Nichtleistungskondiktion gegen den Bereicherten im Grundsatz nicht möglich ist.