Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Als Abwertung bezeichnet man sowohl die durch Marktschwankungen eintretende tendenzielle Kurssenkung der Inlandswährung gegenüber Fremdwährungen als auch die aus wirtschaftspolitischen Erwägungen eines Staates oder einer Zentralbank administrativ herbeigeführte Abwertung.
Die auf den Verwässerungseffekt zurückzuführende Kurssenkung kann gerade durch den Wert des Bezugsrechtes ausgeglichen werden, so dass für die Altaktionäre insgesamt keine Vermögensminderung eintritt.