Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Die Besonderheit einer Anfechtungsklage liegt darin, dass dem Urteil eine Gestaltungswirkung (Gestaltungsklage) zukommt: Es ändert unmittelbar die Rechtslage, indem es die vom Verwaltungsakt geschaffenen Rechtswirkungen beseitigt (siehe Kassation).