Die Nachrangigkeit des Haushaltssicherungskonzepts entscheidet darüber, ob eine Kommune vorrangig Finanzreserven in Gestalt von Vermögen, Steuererhebungen, Umlageerhöhungen oder Krediten ausschöpfen muss, bevor mittels Haushaltssicherungskonzept vom Haushaltsausgleichsgebot abgewichen werden kann.