Dabei soll der deutsche Fiskus durch komplizierte Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag veranlasst worden sein, einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Dividenden mehrfach zu erstatten.
Für die Gewinnausschüttung und damit auch für die Ausschüttungsquote ist hingegen lediglich die Zahl von umlaufenden Aktien zum Dividendenstichtag, meist Tag der Hauptversammlung, ausschlaggebend.