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nemački
Das Baugebot wird jedoch auch in Städten mit überhitzten Wohnungsmärkten bislang kaum eingesetzt, da es besonderen Bedingungen an die wirtschaftliche Zumutbarkeit unterliegt.
Damit sind Baugebote grundsätzlich auch einsetzbar, um bei angespanntem Wohnungsmarkt von privaten Grundstückseigentümern im Rahmen des planungsrechtlich erlaubten die Herstellung von neuem Wohnraum zu erwirken.
Explizit werden im Gesetz auch der dringende Wohnbedarf der Bevölkerung als möglicher Grund und die Baulückenschließung als Einsatzzweck benannt, die ein Baugebot rechtfertigen können.