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nemački
Die Bürgersteuer wurde von den Gemeinden und Städten im deutschen Reich erhoben, betrug ein Prozent des Arbeitslohnes, wurde vom Arbeitgeber einbehalten und auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet.
Wegen der noch zu zahlenden Kriegslasten und auch wegen wachsender staatlicher und kommunaler Aufgaben kamen Bürgersteuern, Vieh- und Gewerbesteuern hinzu.