Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Besteht aufgrund des Einkommens kein Anspruch auf Ausgleichsrente, wird das Einkommen zusätzlich auch auf den Ehegattenzuschlag und den Kinderzuschlag angerechnet.
Verfolgte, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders geschädigt sind, erhalten eine Ausgleichsrente zum Ausgleich der erlittenen beruflichen Nachteile.