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nemački
Mehraktige Delikte zeichnen sich dadurch aus, dass Ausführungshandlungen tatbestandlich teilidentisch sind im Verhältnis zweier oder mehrerer Straftaten untereinander.
Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn sich die Person erst nach Beginn der Ausführungshandlung zwecks gemeinsamer Tatausführung mit dem anderen Täter verbindet und mit ihm in wechselseitigem Einverständnis weiter handelt.
Die Fremdverantwortung erstreckt sich auf fehlerhafte Ausführungsvorgänge, falsche Entscheidungen, missverständliche Anordnungen, unterbliebene Ausführungshandlungen, mangelhafte Erfüllung der delegierten Führungsfunktionen oder nachlässige oder fehlende Kontrolle bei untergebenen Mitarbeitern.