Dafür spreche die Versuchsstrafbarkeit des Absatzes 3, für die kaum ein Anwendungsbereich bliebe, genügte bereits das Bemühen um ein Absatzerfolg für die Tatvollendung.
Beide Modelle erweckten einen sportlichen Eindruck, dem sie in der eher auf Sparsamkeit ausgerichteten 100 cm 3 -Motorisierung trotz drehfreudiger Motoren aber nicht entsprachen, sodass der erwartete Absatzerfolg ausblieb.