Dabei ist die Eigenkreisfrequenz des schwingfähigen Systems und ist gleich dem negativen Wert der Abklingkonstante: (siehe dazu den vorhergehenden Abschnitt).
Die Abklingkonstante ist bei linearen Schwingungssystemen mit einem Freiheitsgrad das Produkt aus ungedämpfter Eigenkreisfrequenz und Lehrscher Dämpfung.
Bei gemessenen Sprungantworten beliebiger Schwingungssysteme kann die Abklingkonstante näherungsweise aus dem logarithmischen Dekrement und der Schwingungsperiode berechnet werden.