Die Trockenlegung eines Teichs wird durchgeführt im Rahmen der Nutzung und Erhaltung beziehungsweise Unterhaltung (z. B. Abfischung, Säuberung oder Entschlammung).
Die Trockenlegung eines Teichs wird erforderlich aus Gründen der Nutzung und Erhaltung beziehungsweise Unterhaltung (z. B. Abfischung, Säuberung oder Entschlammung („Auslandung“)).