Alle Großunternehmen sollten laut Gleitze mindestens zehn Prozent ihrer Bruttogewinne an einen überbetrieblichen sogenannten Sozialkapitalfonds abtreten.
Die ältere betriebswirtschaftliche Fachliteratur verwandte für die Handelsspanne sehr unterschiedliche Begriffe, die von Gewinn über Bruttogewinn, Aufschlag, Bruttoaufschlag, Spanne bis Kalkulationsquote reichten.