Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Wirkung teerhaltiger Stoffe sind im Straßenbau bituminöse Bindemittel ohne Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe zu verwenden.
Auf Grund der verschiedenen, teils giftigen Stoffe ist bitumenhaltige, aber vor allem teerhaltige Dachpappe ein Sonderabfall und erfordert eine fachgerechte Entsorgung.